Vermögensschaden

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die durch Fehler bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit im Vermögen anderer entstehen. Sie gilt nicht für Personen- oder Sachschäden, sondern für Vermögensschäden durch falsche Auskünfte, Beratung, Begutachtung etc.

Da es bei den Vermögensschäden oft um große Summen geht, die Ihre Existenz bedrohen können, ist der Abschluss einer solchen Versicherung in jedem Fall sinnvoll. Für einige Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Finanzberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).