Betriebliche Vorsorge

Grundsätzlich schließt der Arbeitgeber für Sie eine Rentenversicherung ab. Falls es im Unternehmen keinen Rahmenvertrag gibt haben Sie die freie Wahl. Die Beiträge hierfür werden Ihrem Gehalt direkt vom Brutto abgezogen und sind daher Steuer und Sozialversicherungsfrei. Auch Ihr Arbeitgeber profitiert, denn auch er spart in gleicher Höhe Sozialversicherungsbeiträge. Deshalb beteiligen sich viele Unternehmen und der Vertrag wird mischfinanziert.

Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG) das Recht, einen Teil seines Gehaltes durch Gehaltsumwandlung in eine bAV zu investieren. Die Voraussetzung hierfür ist, das Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und den Lohnsteuerklassen I-V angehören.

Jährlich können bis zu zu 4% der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung für den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente eingesetzt werden. Falls Sie keine pauschalversteuerte Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen haben können weitere 1800 Euro jährlich steuerfrei umgewandelt werden.

Um allen Arbeitgeber-Anforderungen gerecht zu werden, ist die bAV in fünf verschiedene Vorsorgemodelle aufgeteilt. Welches Modell der Arbeitgeber bevorzugt, liegt in seinem Ermessen.

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage